Familienrecht

Trennung und Scheidung bedeuten oft nicht nur einen schmerzhaften, sondern auch wirtschaftlichen Einschnitt in die bisherige Lebenssituation, insbesondere wenn minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung zur Familie gehören.

Eine anwaltliche Beratung ist bereits im Zuge der Trennung oder aber im Vorfeld des Scheidungsverfahrens regelmäßig geboten, da mit der Trennung viele Fragen aufgeworfen werden, die komplex sind und einer Lösung zugeführt werden müssen, damit jeder Ehegatte seine Zukunft sicher und verlässlich planen kann.

Solche Fragen lauten:

  • Kann ich Unterhalt für mich und die Kinder verlangen?
  • Muss ich Trennungsunterhalt zahlen?
  • Was passiert mit meiner Rente, wenn wir geschieden werden?
  • Was geschieht mit dem Vermögen, dem Haus, der Ehewohnung, dem Hausrat?
  • Habe ich ein Umgangsrecht mit meinen Kindern?
  • Muss ich Umgang gewähren?
  • Was geschieht mit der gemeinsamen elterlichen Sorge?

Eine Einigung vor der Einleitung eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens und eine rechtzeitige wirtschaftliche Entflechtung tragen dazu bei, das Konfliktpotenzial auch im Interesse der Kinder zu minimieren und die mit einer Ehescheidung verbundenen wirtschaftlichen Einbußen zu verringern.

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht erarbeite ich für Sie sachliche Lösungen in den Bereichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat sowie Versorgungsausgleich und vertrete Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren. Außerdem unterstütze ich Sie bei der Formulierung von Eheverträgen.