Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu schnelles Fahren, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfall mit Personenschaden, Anzeige wegen Beleidigung, Diebstahls, Betruges, Körperverletzung – all dies zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren nach sich.

Der Betroffene weiß oft nicht, wie er sich richtig zu verhalten hat und kennt meist kaum den vollständigen Sachverhalt, d.h. wer hat mich angezeigt und warum.

Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig und schon im Ermittlungsverfahren anwaltlicher Hilfe zu bedienen, da Rechtsanwälte Akteneinsicht nehmen und damit eine am Sachverhalt orientierte Stellungsnahme für den Mandanten abgeben können. Dies kann dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und es nicht zu einer Anklage mit nachfolgender Hauptverhandlung mit Verurteilung kommt.

Auf diese Weise kann der Mandant nicht nur Geld sparen, sondern weitere Unannehmlichkeiten vermeiden, denn eine Vorstrafe kann weitreichende Folgen, auch für das weitere berufliche Leben, haben.

Ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht – ich werde Ihnen darlegen, welche Rechte Sie haben und von welchem Vorgehen der Verfolgungsbehörden Sie ausgehen müssen.

Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, unter Würdigung der vorhandenen Beweismittel das optimale Ergebnis für Sie zu erreichen.