Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts erstreckt sich meine Tätigkeit auf die Durchsetzung von Ansprüchen anlässlich eines Verkehrsunfalls sowohl gegenüber der gegnerischen als auch gegenüber der eigenen Versicherung, denn der Geschädigte weiß oft nicht, welche Ansprüche er hat und ist somit der Einschätzung der großen Versicherungsgesellschaften ausgeliefert.

Es ist deshalb sinnvoll, sich bereits außergerichtlich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, zumal die gegnerische Versicherung bei Alleinverschulden der Gegenseite auch die Anwaltskosten zu tragen hat.

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Regulierung von

  • Reparaturkosten,
  • Gutachterkosten,
  • Verdienstausfall,
  • Nutzungsentschädigung,
  • Heilbehandlungskosten etc.

Das Verkehrsrecht ist eng verbunden mit dem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, denn oftmals drohen nach einem Unfall der Verlust des Führerscheins (Alkoholfahrt), ein Strafverfahren (Körperverletzung) oder aber Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Auch hinsichtlich dieser unangenehmen Begleiterscheinungen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.