Landesarbeitsgericht Hessen, Frankfurt am Main

Führt ein Arbeitnehmer im Urlaub mit seinem Diensthandy private Gespräche für mehrere hundert Euro, so muss dieser selbst bei langjähriger Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechnen.( 17 Sa 153/11)

Zurück