Grad der Behinderung - GdB

Die Feststellung eines GdB von 50 bei Diabetes mellitus erfordert im Hinblick auf die Neufassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbständiges Anpassen der jeweiligen Insulindosis. Zusätzlich muss es durch den konkreten Therapieaufwand oder wegen sonstiger Auswirkungen der Erkrankung zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.04.2012, L 7 SB 84/10).

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