Absetzbarkeit von Leasingraten bei selbständigen SGB II-Austockern

Das BSG hat entschieden, dass ein "SGB II-Aufstocker" auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit absetzen kann.

Bei sogenannten "Aufstockern", die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen, sind – neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro für Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Altersvorsorgebeträgen und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen – nach Auffassung des BSG von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gelte auch dann, wenn das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Aus § 3 Abs 1 Satz 1 Alg II-V ("mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzenden Beträge") ergebe sich, dass es nicht zu einer zweifachen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kommt, BSG Urteil vom 05.06.2014,  B 4 AS 31/13 R.

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