Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter machen soll.

Änderungen im PKH-Verfahren sollen gewährleisten,  dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei umfassend aufklären, um ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken ( BT-Drs. 17/11473).

Hieran gab es im Vorfeld bereits Kritik, da befürchtet wird, dass tatsächlich Bedürftigen der Zugang zur Prozesskostenhilfe unnötig erschwert wird.

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