Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurde am 28.02.2013 durch den Bundestag verabschiedet.

Mit dem Gesetz (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) soll alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfacht und den zuständigen Stellen der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner erleichtert werden.

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