Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen

Der BGH wird am 28.10.2014 über zwei Verfahren entscheiden, in denen die Kläger von den beklagten Banken die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelten begehren, die die Beklagten im Rahmen von Darlehensverträgen berechnet haben.

Nachdem der BGH mit Urteilen vom 13.05.2014 ( XI ZR 405/12, XI ZR 170/13) entschieden hat, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind, wird er sich in den nunmehr zur Verhandlung anstehenden Verfahren voraussichtlich mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Darlehensnehmer im Falle unwirksam vereinbarter Bearbeitungsentgelte zu befassen haben. Hierzu ist eine Vielzahl weiterer Verfahren beim Bundesgerichtshof und bei den Instanzgerichten anhängig.

Zurück