Beleidigung des Vermieters - fristlose Kündigung
Die Beleidigung des Vermieters mit den Worten "Sie sind ein Schwein" ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter und berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, AG München, Urteil vom 16.07.2013, 411 C 8027/13, veröffentlicht am 17.02.2014.