Beleidigung des Vermieters - fristlose Kündigung

Die Beleidigung des Vermieters mit den Worten "Sie sind ein Schwein" ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter und berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, AG München, Urteil vom 16.07.2013, 411 C 8027/13, veröffentlicht am 17.02.2014.

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