Bundessozialgericht, Urteil vom 22.11.2011

Die JobCenter sind grundsätzlich verpflichtet, Kosten für Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen zu übernehmen. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass es für die zu übernehmenden Kosten keine Obergrenze gibt.

Geklagt hatte ein Schüler der 12. Klasse, der als Austauschschüler nach Amerika reiste. Einen Teil der Kosten (1.300,00 €) finanzierte der Schüler selbst mit Hilfe eines Darlehens und verlangte die Erstattung durch das JobCenter, was dieses ablehnte.

Das BSG gab dem Schüler Recht und verpflichtete das JobCenter zur Erstattung.
( B 4 AS 219/10 R)

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