Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.11.2011

Einkommensteuererstattungen durch das Finanzamt dürfen während des laufenden Bezuges von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) als Einkommen angerechnet werden und mindern deshalb den Leistungsanspruch. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung keinen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 I GG, darstellt. (1 BvR 2007/11)

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