Bußgeld für Parken ohne Umweltplakette in Umweltzone

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm ist bereits das Parken eines Fahrzeuges in einer Umweltzone ohne gültige Plakette eine Ordnungswidrigkeit.

Das geparkte Fahrzeug nehme an dem Verkehr in der Umweltzone teil. Verkehr in diesem Sinne sei auch das Parken und eine derartige Auslegung der gesetzlichen Vorschrift sei nicht unverhältnismäßig. Bei einem geparkten Fahrzeug sei nämlich im Regelfall klar, dass es mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. beqwegt werde und deswegen einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leiste, OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, 1 RBs 135/13.

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