Deutschtests bei Ehegattennachzug

Der EuGH hat entschieden, dass die deutschen ausländerrechtlichen Vorschriften gegen das Recht auf Freizügigkeit und Familienzusammenführung verstoßen, soweit Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen Staatsangehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs nur erteilt, wenn sie einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Dies gilt zumindest im Verhältnis zur Türkei. Das 2007 eingeführte Spracherfordernis sei nicht mit der Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens mit der Türkei vereinbar, so der EuGH, 10.07.2014, C-138/13.

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