Entgeltfortzahlung grundsätzlich auch bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit

Das BAG hat entschieden, dass ein langjähriger alkoholabhängiger Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig nicht verliert, da es sich bei Alkoholabhängigkeit um eine Krankheit handelt, die nicht vom Arbeitnehmer verschuldet ist, BAG, 18.03.2015, 10 AZR 99/14.

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