Entzug der Fahrerlaubnis

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) kann einem Autofahrer die wiedererteilte Fahrerlaubnis erneut entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er sich die Wiedererteilung aufgrund gefälschter Therapiebescheinigungen erschlichen hat (Beschluss vom 03.07.2013, 3 L 437/13.NW).

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