Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Der u.a. für das Familienrechtrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer damit einhergehenden Exhumierung regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurücktritt, XII ZB 20/14 - Beschluss vom 29. Oktober 2014.

Zurück