Flugverspätung

Flugreisende haben üblicherweise Entschädigungsansprüche, wenn sich ihr Flug stark verspätet. Das Landgericht in Lübeck hat nun entschieden, dass Airlines auch dann haften müssen, wenn schlechtes Wetter der Grund für die Verspätung war. Dies ist deshalb besonders, da Airlines normalerweise nicht haften, wenn es um "höhere Gewalt" geht.

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