Gesetzliche Neuregelungen zum 01.09.2014

Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt, Staubsauger erhalten das neue EU-Energielabel und die Bundesregierung fördert die Digitalisierung kleiner Kinos – diese und weitere Neuregelungen treten im September 2014 in Kraft.

1. Mindestlohngesetz: Einige Änderungen treten in Kraft

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zum 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind schon jetzt in Kraft. Seit dem 16.08.2014 gilt:

  • Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
  • Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung wird klarer benannt. Es ist besonders dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.

Allein die Arbeitsgerichte überprüfen die Allgemeinverbindlicherklärungen. Eingangsinstanz ist das Landesarbeitsgericht. Rechtskräftige Entscheidungen wirken gegenüber "jedermann", das heißt auch gegenüber Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind.

2. Mindestlohn für Gerüstbauer erhöht

Ab 01.09.2014 gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Das trifft auch für Betriebe und Beschäftigte zu, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklärt.

3. Energieausweis für Staubsauger

Das neue EU-Energielabel für Staubsauer zeigt nicht nur die Energieeffizienz-Klasse (A-G) an, sondern informiert auch über Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionen. Hersteller und Lieferanten dürfen ab 01.09.2014 nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. Geräte der Energieeffizienzklasse A werden bei weniger als 850 Watt liegen. In einer zweiten Stufe ab dem 01.09.2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel.

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