Handys als Navigationshilfe während Autofahrt
Ein Mobiltelefon darf nach einer Entscheidung des OLG Hamm auch dann nicht beim Autofahren aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.
Der Betroffene hatte während einer Fahrt in Essen mit seinem Pkw ein Handy in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Hierbei bemerkte er nicht eine neben ihm befindliche Polizeistreife. Gegen die gegen ihn verhängte Geldbuße hatte er eingewandt, die Vorschrift des § 23 I a StVO erfasse nicht die Benutzung des Handys als Navigationshilfe.
Auch wenn der Betroffene nicht telefoniert habe, liege dennoch eine verbotene Benutzung gemäß § 21 Ia StVO vor. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Gerätes , mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten. Sinn und Zweck der Vorschrift sei es, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, so dass es keine Rolle spielt, ob telefoniert werde oder das Gerät als Navigationshilfe benutzt werde ( III-5 Rbs 11/13, 18.02.2013, erschienen am 08.03.2013) .