Hartz IV-Regelsätze steigen ab 01.01.2015
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum Jahresbeginn 2015 die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent steigen. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert:
Alleinstehend/Alleinerziehend | 399 Euro (+ 8 Euro) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare/Bedarfsgemeinschaften | 360 Euro (+ 7 Euro) | Regelbedarfsstufe 2 |
Erwachsene im Haushalt anderer | 320 Euro (+ 7 Euro) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 302 Euro (+ 6 Euro) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren | 267 Euro (+ 6 Euro) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 6 Jahren | 234 Euro (+ 5 Euro) | Regelbedarfsstufe 6 |