Hartz IV - Regelsatzerhöhung zum 01.01.2014

Die Hartz IV-Regelsätze erhöhen sich zum 01.01.2014 um 2,27 %.

Ein alleinstehender Erwachsener erhält 9 € mehr und auch Kinder und Jugendliche erhalten eine Erhöhung.

Regelbedarfsstufen im Jahr 2014

Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 6

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