Hartz IV - Regelsatzerhöhung zum 01.01.2014
Die Hartz IV-Regelsätze erhöhen sich zum 01.01.2014 um 2,27 %.
Ein alleinstehender Erwachsener erhält 9 € mehr und auch Kinder und Jugendliche erhalten eine Erhöhung.
Regelbedarfsstufen im Jahr 2014
Alleinstehend/Alleinerziehend | 391 Euro (9 Euro mehr) | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare/Bedarfsgemeinschaften | 353 Euro (8 Euro mehr) | Regelbedarfsstufe 2 |
Erwachsene im Haushalt anderer | 313 Euro (7 Euro mehr) | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren | 296 Euro (7 Euro mehr) | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren | 261 Euro (6 Euro mehr) | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 6 Jahre | 229 Euro (5 Euro mehr) | Regelbedarfsstufe 6 |