Hartz IV - Unterkunftskosten

Seit dem 01.05.2012 wenden die JobCenter für die Prüfung der Angemessenheit der Miete die Wohnungsaufwendungenverordnung (WAV) an. Wegen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Verordnung sind beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Normenkontrollverfahren anhängig und das Gericht will im Frühsommer eine Entscheidung treffen.

Gleichwohl hat das Sozialgericht Berlin in einem Verfahren bereits jetzt entschieden, das die in der Verordnung enthaltenen Richtwerte für die Höhe der Miete zu niedrig seien und die Ermittlung der Mieten ohne Substanz erfolgt sei. Die 37. Kammmer gelangte zu dem Ergebnis, dass die Verordnung insgesamt nicht rechtmäßig ist. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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