Höhe des Regelbedarfs verfassungsgemäß

Das BSG hat entschieden, dass die Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen wird.

Das BSG konnte sich insbesondere nicht davon überzeugen, dass der Gesetzgeber die Höhe der Regelbedarfe unter Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) i.V.m. Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip) zu niedrig bemessen hat. Dies gelte sowohl für den Regelbedarf eines Alleinstehenden, von dem der Regelbedarf von zwei Erwachsenen, die zusammen leben, abgeleitet ist, als auch dem von zwei Erwachsenen, in deren Haushalt ein zweijähriges Kind lebt ( BSG, Urteil vom 28.03.2013, B 4 AS 12/12 R).

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