Keine zeitliche Grenze für Nachhilfe

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund dürfen Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form der Kostenübernahme von Nachhilfekosten nicht von vornherein auf die Dauer von zwei Monaten begrenzt werden, sofern der konkrete Föderbedarf des Kindes eine längere Nachhilfe erfordert. Eine zeitliche Grenze ergebe sich aus den gesetzlichen Vorgaben nicht. Die vom JobCenter vorgenommene pauschale Begrenzung stehe der durch das Bundesverfassungsgericht angemahnten Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegen; Urteil vom 20.12.2013, S 19 AS 1036/12.

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