Kindergeld für verheiratete Kinder
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt seit 2012 nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist.
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach der Kindergeldanspruch mir der Eheschließung erlosch. Der Anspruch blieb nur dann erhalten, wenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Ungterhalt des Kindes nicht ausreichten und auch das Kind nicht über ausreichende Mitttel verfügte.
Da Kindergeld seit Januar 2012 unabhängig vom Einkommen des Kindes gewährt wird, hat der BFH nun auch seine Rechtsprechung in Bezug auf verheiratete Kinder geändert. Wenn die übrigen Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt sind, können Eltern ab Januar 2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn das Kind mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist, Urteil vom 17.10.2013, III R 22/13.