Krankenkassenbeitragsschulden
Am 01.08.2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft getreten. Dieses Gesetz bietet unter anderem die Möglichkeit, Schulden gegenüber der Kranklenversicherung erlassen zu bekommen.
Dies betrifft vor allem diejenigen, die über keine Krankenversicherung verfügen und zwar deshalb, weil die Beiträge nicht mehr aufgebracht werden konnten, sich deshalb Schulden anhäuften und die Versicherung endete.
Voraussetzung für einen Schuldenerlass für Beiträge ab 2007 ist jedoch, dass die Betroffenen bis zum 31.12.2013 Mitglied bei einer Krankenversicherung werden, also sich dort melden und einen entsprechenden Antrag stellen.