Unterhalt - Mehrbedarf eines Studenten

Hat ein Student Semesterbeiträge in Form von Semesterticket, des AStA-Beitrages und des Sozialbeitrages zu tragen, stellen diese -anders als Studiengebühren - keinen Mehrbedarf dar, der vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zu tragen ist. Sie gehören zu den Kosten des laufenden Lebensbedarfs eines Studierenden (OLG Düsseldorf, 3. FamS., Beschluss vom 30.05.2012, 3 UF 97/12).

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