Mietpreis für eine Ferienwohnung muss die Endreinigungskosten enthalten
Der Preis für eine Ferienwohnung in der Werbung des Vermieters muss die Kosten für die Enreinigung enthalten. Dies hat das OLG Schleswig entschieden und einem Vermieter einstweilen untersagt, mit Mietpreisen ohne Einkalkulierung der obligatorischen Endreinigung zu werben. Dies stelle nach Auffassung des OLG ein wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung dar (Urteil vom 22.03.2013, 6 U 27/12).