Mietwagenkosten bei möglicher Notreparatur

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass nach einem Unfall unverhältnismäßig hohe Mietwagenkosten bis zur Neubeschaffung nicht ersatzfähig sind, wenn eine Notreparatur erkennbar möglich ist.

Bei einem Unfall wurde ein Rettungswagen der Klägerin beschädigt. Die Klägerin bestellte einen neuen Rettungswagen und mietete für die Dauer ca. vier Monaten ein Ersatzwagen an, wodurch täglich Mietwagenkosten in Höhe von 890,12 € entstanden, insgesamt 103.951,26 €. Die beklagte Versicherung weigerte sich, mehr als 31.011,00 € zu zahlen.


Zu Recht nach Auffassung des OLG, denn bei derartig hohen Kosten könne der Geschädigte gehalten sein, ein Gebrauchtwagen als Übergangsfahrzeug zu kaufen oder sich mit einer Notreparatur zufrieden zu geben. Der hier entstandene Aufwand an Mietwagenkosten sprenge jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadenbehebung. Da die Klägerin wusste, dass die Lieferung des neuen Wagens drei Monate dauern würde, war sie verpflichtet, alle in Frage kommenden Möglichkeiten zu ergreifen, mit denen die Kosten in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen würden gehalten werden können. Ausweislich des Gutachtens sei etwa eine Notreparatur mit Kosten von lediglich 3.200,00 € möglich gewesen, um das Fahrzeug in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen; Urteil vom 10.02.2014, 13 U 213/11.

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