Neue Freibeträge bei Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.
Seit dem 01.01.2014 gelten für die Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe neue Freibeträge. Vom Einkommen der beantragenden Partei sind folgende Beträge abzusetzen:
- für Parteien, die Einkommen aus Erwerbstätigkkeit erzielen, 206,00 €,
- für Parteien und ihren Ehegatten, 452,00 €,
- für jede weitere Person, für die die partei Unterhalt leistet, in Abhängigkeit des Alters
- für Erwachsene 362,00 €
- für Jugendliche zwischen 15 und 18 jeweils 341,00 €
- für Kinder zwischen 7 und 14 jeweils 299,00 €
- für Kinder bis 6 Jahre 263,00 €.