Nutzung einer inm Miteigentum stehenden Immobilie
Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Duldung des anderen das im hälftigen Miteigentum beider stehende Haus nach der Trennung weiterhin und trägt wie bisher die Lasten, ohne zu erkennen zu geben, einen hälftigen Ausgleich geltend machen zu wollen und ohne dass der andere Partner ihm ein Nutzungsentgelt abverlangt, so ist ein Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Nutzungswertes des Anwesens beschränkt, BGH, Urteil vom 11.07.2018, XII ZR 108/17.