Obliegenheit eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsberechtigten

Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsberechtigten tifft die Verpflichtung, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen und damit seine volle Erwerbsfähigkeit wieder herszustellen. Unterlässt er dies, ist ihm im Rahmen der Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen anzurechnen ( OLG Hamm, 6 UF 176/11).

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