Reform der Lebensversicherungen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen.

Das Maßnahmenpaket hat folgende Eckpunkte:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden künftig mit 90% (statt wie bislang 75%) an den Risikoüberschüssen beteiligen. Risikoüberschüsse entstehen dann, wenn bei der Lebensdauer der Versicherten Abweichungen zu den verwendeten Sterbetafeln entstehen.
  • Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden, sollen der Gemeinschaft aller Versicherten erhalten bleiben. Ausscheidende Versicherte werden deshalb in geringerem Umfang an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Der Garantiezins für Neuverträge wird ab 01.01.2015 auf 1,25% abgesenkt, um dem gegenwärtig bestehenden Niedrigzinsumfeld Rechnung zu tragen. Der Garantiezins für bereits laufende Verträge wird nicht abgesenkt.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich intensiver mit ihrer Risikosituation auseinandersetzen; die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, je nach dem wie groß der Finanzierungsbedarf für die von den Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden garantierten Leistungen ist.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten, vor allem im Vertrieb.

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