Reiserecht - Verlust des Fluggepäcks
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Reisender von der Fluggesellschaft (Luftfrachtführer) Schadenersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben.
Somit sei nicht nur dem Reisenden Schadenersatz zu leisten, der sein eigenes Gepäckstück selbst aufgegeben habe, sondern auch dem Reisenden, der seine Gegenstände im Koffer des Mitreisenden verstaut habe. Es sei allerdings Sache des Betroffenen nachzuweisen, dass das von dem Mitreisenden aufgegebene Gepäckstück tatsächlich Gegenstände von ihm enthielt, EuGH, 22.11.2012, C-410/11.