Reiserecht

Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Reisemängeln

Ein Verbraucher, der von einem gewerblichen ausländischen Reiseveranstalter ein Ferienhaus im Ausland gemietet hat, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Reiseveranstalter bei dem Gericht seines Wohnsitzes geltend machen.

Die in Schwerin wohnenden Kläger buchten im Jahr 2007 bei einem dänischen Reiseveranstalter ein Ferienhaus in Belgien, das der Reiseveranstalter in seinem Katalog angeboten hatte. Bei Ankunft stellten die Kläger erhebliche Mängel fest, die der Reiseveranstalter trotz mehrfacher Aufforderung nicht behob.

Die Kläger reisten ab, verlangten die Erstattung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und klagten vor dem Amtsgericht Schwerin, das seine internationale Zuständigkeit bejahte und vom Landgericht Schwerin bestätigt wurde. Ebenso nunmehr durch den BGH, der entschied, dass die deutschen Gerichte international zuständig sind (BGH, Urteil vom 23.10.2012, X ZR 157/11).

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