Rücktritt vom Kaufvertrag wegen erhöhten Kraftstoffverbrauchs
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 07.02.2013 kann ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der erworbene Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 % mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben.
Der Rücktritt vom Vertrag war berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen. Der Fahrzeugkäufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von vielen Einflüssen und der Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen sind. Der Käufer könne aber erwarten, dass die angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien. Dies war bei dem gekauften Fahrzeug nicht der Fall, was durch ein Sachverständigengutachten bestätigt worden ist. Hiernach wurde der angegebene Verbrauchswert um mehr als 10 % überschritten ( OLG Hamm, I- 28 U 94/12, erschienen am 07.03.2013).