Schadenersatz nach Sturz auf vereistem Weg

Erkennt jemand, dass ein bestimmter Weg stark vereist ist, und benutzt diesen trotz eines vorhandenen eisfreien Ausweichweges, so bestehen bei einem Sturz keinerlei Ersatzansprüche gegen denjenigen, der für den vereisten Weg verkehrssicherungspflichtig gewesen wäre, da das eigene erhebliche Mitverschulden eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung zurücktreten lasse ( AG München, 212 C 12366/12, Urteil ist rechtskräftig).

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