Sorgerecht für nicht verheiratete Väter
Die Bundesregierung will die Möglichkeit des Zugangs zum gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Väter deutlich erweitern. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hervor (BT-Drs. 17/11048).
Sofern der andere Elternteil (Mutter) schweige oder keine kindeswohlrelevanten Gründe vortrage und solche auch nicht gegeben seien, bestehe eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ferner soll nach dem Willen der Bundesregierung dem Vater unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zur Alleinsorge auch ohne Zustimmung der Mutter eröffnet werden.