Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes trotz kostenfreier Unterkunft bei Großmutter
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm verringert sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch, dass das Kind kostenfrei im Haushalt der Großmutter lebt.
Die Lebenssituation entspreche nach Ansicht der Richter derjenigen eines Kindes mit eigenem Hausstand. Der Umstand, dass das volljährige Kind bei seiner Großmutter lebe und keine Zahlungen für Verpflegung und Wohnen erbringe, rechtfertige keine andere Beurteilung. Eine Unterhaltspflicht der Großmutter bestehe nicht, so dass sich die Gewährung von Verpflegung und Unterkunft als freiwiliige Leistung Dritter darstelle, die keinen Einfluss auf den Bedarf des Kindes habe ( Beschluss vom 29.05.2013, 2 WF 98/13).