Unterhaltserhöhungsverlangen nach erfolgtem Abänderungsantrag

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (keine Präklusionswirkung), BGH, XII ZB 374/11, Beschluss vom 29.05.2013.

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