Verständigung im Strafverfahren - Negativmitteilung

Im Strafverfahren hat das Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen, ob Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung stattgefunden haben. Auch eine Negativmitteilung, dass keine solchen Gespräche stattgefunden haben, ist erforderlich. Zwei Revisionsentscheidungen des Bundesgerichtshofs hat die Kammer aufgehoben, da ihnen eine Auslegung der Strafprozessordnung zugrunde liegt, die unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich haltbar ist. Beschlüsse vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, 2 BvR 2400/13)

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