Vorlage von gefälschten Bescheinigungen - fristlose Kündigung

Der Mieter legte seinem Vermieter bei Vertragsschluss eine Bescheinigung seines bisherigen Vermieters vor, mit der bestätigt wurde, dass der Mieter die Kaution und die laufenden Mieten immer pünktlich gezahlt habe. Die Bescheinigung war jedoch eine Fälschung.

Der Vermieter kündigte nach Bekanntwerden das Mietverhältnis fristlos. Zu Recht wie der Bundesgerichtshof nun entschied. Der Mieter habe seine vorvertraglichen Pflichtern erheblich verletzt, so dass eine fristlose Kündigung grundsätzlich berechtigt sei. Diese müsse allerdings zeitnah zum Bekanntwerden der Fälschung erfolgen, BGH, VIII ZR 107/13.

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