Entscheidungen im Sozialrecht
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.11.2011
Einkommensteuererstattungen durch das Finanzamt dürfen während des laufenden Bezuges von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) als Einkommen angerechnet werden und mindern deshalb den Leistungsanspruch. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung keinen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 I GG, darstellt. (1 BvR 2007/11)
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 21.10.2011 (noch nicht rechtskräftig)
Elterngeld trotz Verbüßung einer Haftstrafe.
Auch während der Verbüßung einer Haftstrafe hat eine Mutter Anspruch auf Elterngeld, sofern sie im Gefängnis mit ihrem Kind zusammmenlebt und für dieses sorgt. Die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, wonach Mutter und Kind im Gefängnis keinen gemeinsamen Haushalt begründen könnten und deshalb ein Anspruch auf Elterngeld nicht bestehe, widerspreche der Regelung im Elterngeldgesetz. (S 2 EG 139/08)