Entscheidungen im Sozialrecht
Mietkosten nach Modernisierung
Zu den in tatsächlicher Höhe zu tragenden Unterkunftskosten gehören nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts auch die aus einer Modernisierungsvereinbarung nach Eintritt der Hilfebedüftigkeit folgenden angemessenen Kosten der Unterkunft, ohne das dem Leistungsberechtigten eine fehlende Vorabklärung mit dem JobCenter vorgeworfen werden kann.
Rauchpausen auf der Arbeit
Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Sozialgerichts Berlin ist das Rauchen eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Arbeit. Aus diesem Grund ist eine von und zur Raucherpause zum Arbeitsplatz erlittene Verletzung nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützen Tätigkeit zuzurechnen.
Umgebautes Kraftfahrzeug ist keine Unterkunft
Das LSG Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren durch Beschluss entschieden, dass ein mit einer Schlafstelle eingerichteter und im Übrigen als Stauraum genutzter VW-Bus mit Anhänger keine Unterkunft darstellt und das JobCenter für die Kosten des Kraftfahrzeuges deshalb nicht aufkommen muss ( Beschluss vom 07.03.2013, L 3 AS 69/13 B ER).
Höhe des Regelbedarfs verfassungsgemäß
Das BSG hat entschieden, dass die Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen wird.
Tilgung eines Mietkautionsdarlehens mit laufenden Regelleistungen
Die Kürzung des Regelbedarfs um 10 % gem. § 42 a II 1 SGB II zum Zwecke der Tilgung eines gewährten Mietkautionsdarlehens über einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum hinweg setzt den Empfänger, der eine Wohnung aus dem Zustand der völligen Mittellosigkeit bezogen hat und weder über Zusatzeinkommen noch zukunftsnahe Erwerbschancen verfügt, einer Situation aus, die das Bundesverfassungsgericht bewogen hatte, einen Sonderbedarf als unabdingbare Zusatzleistung zum Regelbedarf vorzusehen.
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Urlaubsabgeltung - keine Anrechnung bei Hartz-IV
Eine gezahlte Urlaubsabgeltung darf nach Ansicht des Sozialgerichts Düsseldorf nicht auf einen nachfolgenden Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet werden.
Einer Frau stand bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 300,00 € netto zu. Das JobCenter rechnete diesen Betrag bedarfsmindernd im Monat der Ausszahlung an. Nach Auffassung des Sozialgerichts handele es sich jedoch bei der Urlaubsabgeltung um eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht als Einkommen anzurechnen sei. Die Urlaubsabgeltung diene ausschließlich dazu,
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Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Mainz) sind die Anforderungen an den "wichtigen Grund" im Bereich der Leistungen nach dem SGB II geringer als im Sperrzeitenrecht der Arbeitslosenversicherung, weil es sich nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung handelt, sondern um eine steuerfinanzierte.
Eine Frau hatte selbst ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, da es an ihrem Arbeitsplatz und auch nach einer Umsetzung zu "Mobbing" gekommen war.
Überlange Dauer eines Sozialgerichtsverfahrens
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar begegne die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten erheblichen Bedenken, da hierdurch effektiver Rechtsschutz nicht mehr gewährleistet sei. Allerdings sei das Verfahren nun abgeschlossen und es drohe keine Wiederholungsgefahr.
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Grad der Behinderung - GdB
Die Feststellung eines GdB von 50 bei Diabetes mellitus erfordert im Hinblick auf die Neufassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbständiges Anpassen der jeweiligen Insulindosis. Zusätzlich muss es durch den konkreten Therapieaufwand oder wegen sonstiger Auswirkungen der Erkrankung zu einer gravierenden Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.04.2012, L 7 SB 84/10).
Bundessozialgericht, Urteil vom 22.11.2011
Die JobCenter sind grundsätzlich verpflichtet, Kosten für Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen zu übernehmen. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass es für die zu übernehmenden Kosten keine Obergrenze gibt.