Entscheidungen im Verkehrsrecht

Entzug der Fahrerlaubnis

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) kann einem Autofahrer die wiedererteilte Fahrerlaubnis erneut entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er sich die Wiedererteilung aufgrund gefälschter Therapiebescheinigungen erschlichen hat (Beschluss vom 03.07.2013, 3 L 437/13.NW).

Ein Mobiltelefon darf nach einer Entscheidung des OLG Hamm auch dann nicht beim Autofahren aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist ein Verstoß gegen 142 II StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Fall zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer, so dass nicht automatisch eine Leistungsfreiheit der Versicherung eintritt.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 27.08.2012

Die Fahrerlaubnis kann wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr auch dann entzogen werden, wenn der Führerscheininhaber zwar verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist, aber durch Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs. (7 L 896/12)