Entscheidungen im Familienrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner sowohl die Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt (Art. 3 I GG).

Haftung der Großeltern auf Kindesunterhalt

Großeltern schulden ihren Enkeln nach einer Entscheidung des OLG Hamm nur dann Unterhalt, wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist und dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist (OLG Hamm, II - 6 WF 232/12).

Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsberechtigten tifft die Verpflichtung, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen und damit seine volle Erwerbsfähigkeit wieder herszustellen. Unterlässt er dies, ist ihm im Rahmen der Unterhaltsberechnung ein fiktives Einkommen anzurechnen ( OLG Hamm, 6 UF 176/11).

Unterhalt - Mehrbedarf eines Studenten

Hat ein Student Semesterbeiträge in Form von Semesterticket, des AStA-Beitrages und des Sozialbeitrages zu tragen, stellen diese -anders als Studiengebühren - keinen Mehrbedarf dar, der vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zu tragen ist. Sie gehören zu den Kosten des laufenden Lebensbedarfs eines Studierenden (OLG Düsseldorf, 3. FamS., Beschluss vom 30.05.2012, 3 UF 97/12).

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2012

Das Familiengericht hat den Scheidungstermin so rechtzeitig zu bestimmen, dass es den Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, innerhalb der zweiwöchigen Frist eine Folgesache anhängig zu machen. Insoweit muss den Ehegatten zur Vorbereitung eines Antrages zusätzlich eine Woche zur Verfügung stehen. (XII ZB 447/10)

Kammergericht, Beschluss vom 23.02.2012

Eine von der Mutter vor der Geburt des Kindes abgegebene privatschriftliche Erklärung, die elterliche Sorge mit dem Vater gemeinsam ausüben zu wollen, ist nur wirksam, wenn die Erklärung öffentlich beurkundet worden ist. (17 UF 375/11)

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9.11.2011

Der Scheinvater hat nach einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses gegen den unbekannten leiblichen Vater wegen gezahlten Unterhaltes einen Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person, mit der sie in der Empfängniszeit geschlechtlich verkehrte. (XII ZR 136/09)