Neuigkeiten

Fahrdienst Uber deutschlandweit verboten

Das LG Frankfurt hat dem Dienst "Uber" bundesweit untersagt, Fahrten von Privatfahrern zu vermitteln, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz ("Taxikonzession") verfügen, LG Frankfurt, 18.03.2015, 3-08 O 136/14.

Der BGH wird am 15.04.2015 entscheiden, ob ein Gebrauchtwagenhändler einen nicht verkehrssicheren Pkw zurückzunehmen muss, obwohl dieser vor dem Verkauf die Hauptuntersuchung durch den TÜV beanstandungsfrei durchlaufen hatte.

Hartz IV-Regelsätze steigen ab 01.01.2015

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum Jahresbeginn 2015 die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent steigen. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert:

Alleinstehend/Alleinerziehend 399 Euro (+ 8 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 360 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 320 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 302 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 267 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahren 234 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Hartz-IV- Regelsätze derzeit noch verfassungsgemäß

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches sind derzeit noch verfassungsgemäß. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt. Insgesamt ist die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen tragfähig begründbar. Soweit die tatsächliche Deckung existenzieller Bedarfe in Einzelpunkten zweifelhaft ist, hat der Gesetzgeber eine tragfähige Bemessung der Regelbedarfe bei ihrer anstehenden Neuermittlung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 sicherzustellen, Beschluss vom 09.09.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13.

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.09.2014

Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt, Staubsauger erhalten das neue EU-Energielabel und die Bundesregierung fördert die Digitalisierung kleiner Kinos – diese und weitere Neuregelungen treten im September 2014 in Kraft.

1. Mindestlohngesetz: Einige Änderungen treten in Kraft

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird zum 01.01.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Einige Regelungen des Gesetzes sind schon jetzt in Kraft. Seit dem 16.08.2014 gilt:

  • Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist für alle Branchen geöffnet.
  • Das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklärung wird klarer benannt. Es ist besonders dann gegeben, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich überwiegend bedeutsam ist oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenwirkt.

Allein die Arbeitsgerichte überprüfen die Allgemeinverbindlicherklärungen. Eingangsinstanz ist das Landesarbeitsgericht. Rechtskräftige Entscheidungen wirken gegenüber "jedermann", das heißt auch gegenüber Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind.

2. Mindestlohn für Gerüstbauer erhöht

Ab 01.09.2014 gilt für Gerüstbauer bundesweit ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Das trifft auch für Betriebe und Beschäftigte zu, die nicht tariflich gebunden sind. Die Tarifvertragsparteien haben den Mindestlohn für Gerüstbauer zum zweiten Mal in Folge für allgemeinverbindlich erklärt.

3. Energieausweis für Staubsauger

Das neue EU-Energielabel für Staubsauer zeigt nicht nur die Energieeffizienz-Klasse (A-G) an, sondern informiert auch über Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionen. Hersteller und Lieferanten dürfen ab 01.09.2014 nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 1.600 Watt auf den Markt bringen. Geräte der Energieeffizienzklasse A werden bei weniger als 850 Watt liegen. In einer zweiten Stufe ab dem 01.09.2017 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung unter 900 Watt in den Handel.

Reform der Lebensversicherungen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen.

Das Maßnahmenpaket hat folgende Eckpunkte:

  • Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden künftig mit 90% (statt wie bislang 75%) an den Risikoüberschüssen beteiligen. Risikoüberschüsse entstehen dann, wenn bei der Lebensdauer der Versicherten Abweichungen zu den verwendeten Sterbetafeln entstehen.
  • Bewertungsreserven, die für die Sicherstellung des Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden, sollen der Gemeinschaft aller Versicherten erhalten bleiben. Ausscheidende Versicherte werden deshalb in geringerem Umfang an den Bewertungsreserven beteiligt.
  • Der Garantiezins für Neuverträge wird ab 01.01.2015 auf 1,25% abgesenkt, um dem gegenwärtig bestehenden Niedrigzinsumfeld Rechnung zu tragen. Der Garantiezins für bereits laufende Verträge wird nicht abgesenkt.
  • Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich intensiver mit ihrer Risikosituation auseinandersetzen; die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen.
  • Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, je nach dem wie groß der Finanzierungsbedarf für die von den Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden garantierten Leistungen ist.
  • Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten, vor allem im Vertrieb.

Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen

Der BGH wird am 28.10.2014 über zwei Verfahren entscheiden, in denen die Kläger von den beklagten Banken die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelten begehren, die die Beklagten im Rahmen von Darlehensverträgen berechnet haben.

Nachdem der BGH mit Urteilen vom 13.05.2014 ( XI ZR 405/12, XI ZR 170/13) entschieden hat, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind, wird er sich in den nunmehr zur Verhandlung anstehenden Verfahren voraussichtlich mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche der Darlehensnehmer im Falle unwirksam vereinbarter Bearbeitungsentgelte zu befassen haben. Hierzu ist eine Vielzahl weiterer Verfahren beim Bundesgerichtshof und bei den Instanzgerichten anhängig.

Der EUGH hat entschieden, dass die Richtline 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte der Bürger verstoße und deshalb reformiert werden muss. Die Luxemburger Richter vertreten die Auffassung, dass es nicht mit EU-Recht vereinbar ist, ohne konkreten Verdacht oder Anlass Telefon- oder Internetverbindungsdaten der Bürger zu speichern- auch nicht für Strafverfolgungszwecke.

Neue Freibeträge bei Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.

Seit dem 01.01.2014 gelten für die Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe neue Freibeträge. Vom Einkommen der beantragenden Partei sind folgende Beträge abzusetzen:


- für Parteien, die Einkommen aus Erwerbstätigkkeit erzielen, 206,00 €,

- für Parteien und ihren Ehegatten, 452,00 €,

- für jede weitere Person, für die die partei Unterhalt leistet, in Abhängigkeit des Alters

    - für Erwachsene 362,00 €

    - für Jugendliche zwischen 15 und 18 jeweils 341,00 €

    - für Kinder zwischen 7 und 14 jeweils 299,00 €

    - für Kinder bis 6 Jahre 263,00 €.

 

Am 01.08.2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft getreten. Dieses Gesetz bietet unter anderem die Möglichkeit, Schulden gegenüber der Kranklenversicherung erlassen zu bekommen.