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Hartz IV - Regelsatzerhöhung zum 01.01.2014

Die Hartz IV-Regelsätze erhöhen sich zum 01.01.2014 um 2,27 %.

Ein alleinstehender Erwachsener erhält 9 € mehr und auch Kinder und Jugendliche erhalten eine Erhöhung.

Regelbedarfsstufen im Jahr 2014

Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 6

Keine neuen Nummernschilder bei Umzug

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 einer Verordnung der Bundsregierung mit Auflagen zugestimmt, wonach Autofahrer künftig ihre Nummernschilder bei Umzügen bundesweit mitnehmen dürfen.

Die Beantragung neuer Kennzeichen bedarf es dann nicht mehr. Ferner sollen Fahrzeuge zukünftig online außer Betrieb gesetzt werden können. Die Bundesländer möchten allerdings das Inkrafttreten der Verordnung bis zum 01.01.2015 hinausschieben, um den Zulassungsbehörden eine ordnungsgemäße Umsetzung zu ermöglichen.

Seit dem 01.05.2012 wenden die JobCenter für die Prüfung der Angemessenheit der Miete die Wohnungsaufwendungenverordnung (WAV) an. Wegen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Verordnung sind beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Normenkontrollverfahren anhängig und das Gericht will im Frühsommer eine Entscheidung treffen.

Fluggäste in Europa sollen nach einem Gesetzesentwurf der EU-Kommission künftig bei Verspätung oder Ausfall ihres Fluges mehr Ansprüche haben.

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurde am 28.02.2013 durch den Bundestag verabschiedet.

Mit dem Gesetz (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) soll alleinerziehenden Elternteilen die Antragstellung vereinfacht und den zuständigen Stellen der Rückgriff auf den Unterhaltsschuldner erleichtert werden.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter machen soll.

Änderungen im PKH-Verfahren sollen gewährleisten,  dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei umfassend aufklären, um ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken ( BT-Drs. 17/11473).

Die Bundesregierung will die Möglichkeit des Zugangs zum gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Väter deutlich erweitern. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hervor (BT-Drs. 17/11048).