Entscheidungen in anderen Rechtsgebieten

Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, die die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist unwirksam.

Der 8. Zivilsenat des BGH vertritt die Auffassung, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen generell untersagt, gemäß § 307 I 1, II Nr. 1 BGB unwirksam ist.

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 07.02.2013 kann ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der erworbene Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 % mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben.

Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Lieferanten, die den Besteller einer Küche verpflichtet, vor oder bei Lieferung die gesamte Vergütung zu zahlen, ist nach einer Entscheidung des BGH unwirksam.

Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann ein Fahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" einzustufen ist und daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist.

Der Kläger kaufte ein Wohnmobil und brachte dieses über einen Zeitraum von zehn Monaten insgesamt dreimal zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten in die Werkstatt der Beklagten. Er rügte zwanzig Mängel, unter anderem das Knarrren der Satellitenantenne beim Ausfahren, Flecken in der Spüle, schief sitzende Abdeckkappen der Möbelverbinder, lose Stoßstange und Lösen des Toilettenkastens aus der Halterung während der Fahrt. Später rügte er jeweils weitere Mängel. Nachdem der Kläger weitere Garantiearbeiten hatte durchführen lassen erklärte er den Rücktritt vom Vertrag und rügte weitere Mängel, deren Beseitigung einen Kostenaufwand von 5.464,00 € netto verursachen würden.

Nach einer Entscheidung des BGH vom 23.01.2013 sind die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine Nachlassverbindlichkeiten, mit der Folge, dass der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken kann und nicht daneben mit seinem Eigenvermögen haftet. Dies gilt jedenfalls dann,

Schadenersatz nach Sturz auf vereistem Weg

Erkennt jemand, dass ein bestimmter Weg stark vereist ist, und benutzt diesen trotz eines vorhandenen eisfreien Ausweichweges, so bestehen bei einem Sturz keinerlei Ersatzansprüche gegen denjenigen, der für den vereisten Weg verkehrssicherungspflichtig gewesen wäre, da das eigene erhebliche Mitverschulden eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung zurücktreten lasse ( AG München, 212 C 12366/12, Urteil ist rechtskräftig).

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Reisender von der Fluggesellschaft (Luftfrachtführer) Schadenersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern für die illegale Nutzung des Internets (hier: illegales Filesharing) ihres dreizehnjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie ihr Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwider handelt.

Ein Ehepaar hatte ihrem Sohn zu seinem zwölften Geburtstag den gebrauchen PC der Mutter überlassen und diesem, als er dreizehn Jahre alt geworden war, den Internetanschluss zur Verfügung gestellt.

In der Praxis ist es überwiegend so, dass der Arbeitnehmer am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen hat.


Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.2012 darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an verlangen. Dieses durch § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz eingeräumte

Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

Nach Auffassung des BGH bestehen bei verspäteten Anschlussflügen, die außerhalb der Europäischen Union angetreten werden, keine Ausgleichansprüche gegenüber der Fluggesellschaft, da die europäische Fluggastrechteverordnung hierauf nicht anwendbar sei.